Antisemitismus und Justiz: Ist das deutsche Recht ausreichend, um judenfeindliche Worte und Taten zu bekämpfen?
Einladung zum Vortrag mit Prof. Dr. Ulrike Lembke am Dienstag, dem 19. November 2024 um 19 Uhr in die Eberhard-Ossig-Stiftung, Markgrafenstraße 88, 10969 Berlin (gegenüber dem Jüdischen Museum Berlin)
Wir heißen alle interessierten Frauen und Männer herzlich willkommen! Der Eintritt ist frei.
Seit dem Hamas-Massaker ist die Zahl antisemitischer Ereignisse in Deutschland sprunghaft gestiegen. Aber hat das auch zu einer höheren Zahl von Strafverfahren geführt? Es heißt, manche Parolen seien als Ausdruck der Meinungsfreiheit hinzunehmen. Mitunter werden Sprüche und Taten auch nicht als antisemitisch erkannt. Was sind die Möglichkeiten und die Grenzen des Justizapparats in der Ahndung von Antisemitismus?
Prof. Ulrike Lembke gibt einen Überblick über rechtliche Grundlagen für die Bekämpfung von Antisemitismus in Deutschland und beleuchtet die Probleme bei der Anwendung des geltenden Rechts durch Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden. Was können Verfassungsänderungen, Strafrechtsverschärfungen oder andere Antisemitismus-Definitionen beitragen?
Im Anschluss an den Vortrag können Erfahrungen mit der rechtlichen Bekämpfung von Antisemitismus geteilt werden. Wir wollen gemeinsam diskutieren, wie sich die Situation verbessern lässt.
Prof. Dr. Ulrike Lembke ist Freie Rechtswissenschaftlerin sowie Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin. Zuvor war sie als Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Universität Hamburg, der FernUniversität in Hagen und der Humboldt-Universität zu Berlin tätig. Sie ist seit August 2021 Projektleitung im BMBF-geförderten Verbundprojekt “Antisemitismus als justizielle Herausforderung” (ASJust).