Öffentliche juristische Fachtagung Wie viel „Nie wieder” steht im Grundgesetz? Antisemitismusbekämpfung und Staatsräson mit Verfassungsrang?
Öffentliche juristische Fachtagung
Wie viel „Nie wieder” steht im Grundgesetz?
Antisemitismusbekämpfung und Staatsräson mit Verfassungsrang?
5. November 2024 | 14:00 – 20:30 Uhr
Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung | Berlin-Tiergarten
Das Grundgesetz trat 1949 in Kraft. Wie die Diskussionen im Parlamentarischen Rat zeigen, wurde das Grundgesetz auch als Antwort auf den Nationalsozialismus und den Holocaust formuliert.
Derzeit gibt es immer wieder politische Forderungen, den Kampf gegen Antisemitismus oder auch die Staatsräson im Grundgesetz oder in den Länderverfassungen zu verankern. In einigen Bundesländern wurde dies bereits umgesetzt.
Auf dieser öffentlichen juristischen Fachtagung wollen wir mit Fachleuten aus der Rechtswissenschaft, aus der juristischen Praxis und Politik klären: Wie viel „Nie wieder” steht heute schon in unserer Verfassung? Welchen Mehrwert hätte eine Verfassungsänderung? Und welche Erfahrungen haben die Bundesländer bisher damit gemacht?
U. a. mit: Prof. Dr. Udo di Fabio Bundesverfassungsrichter a. D. (Universität Bonn), Christoph Schuch(Humboldt-Universität Berlin), Dr. Matthias von Kaler (PricewaterhouseCoopers Legal), Dr. Ludwig Spaenle(Bayrischer Beauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus), Volker Beck (Tikvah Institut), Susanne Krause-Hinrichs (Stiftung für Toleranz & Völkerverständigung), Prof. Dr. Norbert Janz (Universität Potsdam), Prof. Dr. Alexander Thiele (BSP Business & Law School Berlin), Dr. Johannes Fechner (MdB, SPD), Prof. Dr. Günter Krings (MdB, CDU), Dr. Till Steffen (MdB, Grüne), Dr. Thorsten Lieb (MdB, FDP).
Eine Veranstaltung in Kooperation mit der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Hier mehr Informationen und Anmeldung zur Veranstaltung
https://tikvahinstitut.de/veranstaltung/20241105/