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Satzung

Die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit ist der Zusammenschluß von Personen, die über Verschiedenheiten ihres religiösen Bekenntnisses hinweg zu folgenden Grundüberzeugungen kommen:

In unserem Volk, ebenso wie anderswo in der Welt, leiden unzählige einzelne, ja ganze Gruppen unter einer Behandlung, die der Würde und den Rechten von Menschen nicht entspricht.

Dieser Zustand ist vielfach auf das Vorherrschen von Anschauungen zurückzuführen, die eine Folge von Furcht, Misstrauen, Unkenntnis und politischen Ablenkungsmanövern sind. Oberflächliche Verallgemeinerungen und Vorurteile, die sich gern den Anschein von Wissenschaftlichkeit geben, vergiften das Zusammenleben von Menschen im kleinen Kreis wie von Völkern untereinander.

Alle Menschen guten Willens haben die Verpflichtung, das ihre dafür zu tun, eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens und Verständnisses zu schaffen. Eine vernünftige und gerechte Ordnung in der Welt erwächst aus der Bereitschaft jedes Einzelnen, anderen das gleiche Maß an Recht und Achtung zuzugestehen, das er für sich selbst in Anspruch nimmt.

Eine besondere Verantwortung liegt darin, eine von jeglichen Vorurteilen freie Achtung in allen Bereichen des Lebens zu erreichen.

 

NAME, SITZ und ZWECK

§1
Die Vereinigung führt den Namen „Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Berlin e. V.“. Sie hat ihren Sitz in Berlin.

§2
Die Gesellschaft dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Abgabenordnung (AO 1977), die seit 1977 die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Gemeinnützigkeit darstellt.

Ziel der Gesellschaft ist die Förderung international aufgeschlossener Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur sowie des Gedankens der Völkerverständigung.

Die Gesellschaft sieht ihre Aufgabe darin, durch Aufklärungsarbeit in Form von Vorträgen und Seminaren, Lesungen, Theateraufführungen, musikalischen Veranstaltungen, Ausstellungen, Gedenkstättenfahrten, Exkursionen und stadtgeschichtlichen Führungen, Zeitzeugenvermittlung und Besuchen in Schulen ihre Ziele zu erreichen:

Informationen über die gemeinsamen Wurzeln von Juden und Christen und über das christlich-jüdische Verhältnis in der deutschen Geschichte zu geben, Vorurteile abzubauen, das Verständnis der Menschen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit insbesondere zwischen Christen und Juden zu vertiefen sowie den interreligiösen Dialog auch mit Muslimen zu suchen.

Ihr Ziel ist es, die Zusammenarbeit im Geiste gegenseitiger Achtung und gemeinsamer Verantwortung nicht nur auf die Religionsgemeinschaften zu beschränken, sondern bei allen Einrichtungen des öffentlichen Lebens (Behörden, Vereinen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, Schulen und Hochschulen, Presse, Funk und Fernsehen, Theater und Film) zu fördern. Sie wendet sich deshalb an alle Menschen die guten Willens sind, Vorurteile und Missverständnisse zwischen den verschiedenen Rassen, Weltanschauungen, Nationen und Minderheiten sowie zwischen Menschen unterschiedlicher religiöser und sozialer Herkunft zu bekämpfen und die Würde jedes einzelnen zu respektieren.

 

MITGLIEDSCHAFT

§3
Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein, die sich zu den Zielen der Gesellschaft bekennen.

§4
Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand.

§5
Der Vorstand hat das Recht, Persönlichkeiten, die sich um die Ziele der Gesellschaft außergewöhnlich verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. In besonderen Fällen kann der Ehrenvorsitz angetragen werden.

§6
Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft können jederzeit aufgegeben werden. Die Aufgabe erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand.

§7
Verstößt ein Mitglied gegen die Ziele der Gesellschaft, so kann es durch den Vorstand von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluß ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ausschlußbescheides Einspruch beim Vorstand zulässig. Über den Einspruch entscheidet das Kuratorium endgültig.

§8
Die Mitglieder haben einen Beitrag zu entrichten, der nach Selbsteinschätzung ihren finanziellen Verhältnissen entsprechen soll. Der jährliche Mindestbeitrag wird von der Mitgliederversammlung sowohl für Einzelmitglieder wie für juristische Personen festgesetzt. Ehrenmitglieder sind nicht zur Beitragszahlung verpflichtet.

Mitglieder, die nach Aufforderung ohne Angabe von Gründen zwei Jahre ihrer Beitragspflicht nicht genügen, können als Mitglieder gestrichen werden.

§9
Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

ORGANE DER GESELLSCHAFT

§10
Organe der Gesellschaft sind:
Die Mitgliederversammlung
Das Kuratorium
Der Vorstand
Beschlüsse dieser Organe erfordern, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, einfache Stimmenmehrheit.

Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

§11
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern, den Ehrenmitgliedern und dem Ehrenvorsitzenden. Sie hat folgende Aufgaben:
Wahl des Vorstandes
Entgegennahme des Jahresberichtes
Entgegennahme des Jahres-Finanzberichtes
Entlastung des Vorstandes
Beschlußfassung über die Satzung
Beschlußfassung über den Mindestbeitrag

§12
Zur Mitgliederversammlung wird spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres eingeladen.

Weitere Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand es für notwendig erachtet oder wenn mindestens die Hälfte der Kuratoriumsmitglieder oder mindestens ein Viertel der Mitglieder es verlangen.

§13
Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein und stellt die Tagesordnung auf.

Zu den Mitgliederversammlungen müssen die Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung eingeladen werden.

Anträge von Mitgliedern für die Tagesordnung müssen mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht werden. Maßgebend ist das Datum des Poststempels. Über die Zulassung von Spontananträgen entscheiden die anwesenden Mitglieder durch offene Abstimmung mit einfacher Mehrheit.

Die Mitgliederversammlungen werden von einem der drei Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet.

§14
In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.

§15
Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

§16
Das Kuratorium wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Zahl der Kuratoriumsmitglieder soll fünfzehn Prozent der Zahl der Mitglieder der Gesellschaft nicht übersteigen.

Kuratoren können einen ständigen Vertreter benennen, der sie im Bedarfsfall im Kuratorium vertritt.

§17
Das Kuratorium wirkt aktiv an der Verwirklichung der Ziele der Gesellschaft mit.

Es tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und berät den Vorstand in allen Fragen, insbesondere in der Bestimmung der Leitlinien der GCJZ und der Aufstellung ihres Jahres- und Wirtschaftsplanes.

Die Sitzungen des Kuratoriums werden vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Versammlungsleiter.

§18
Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Vorsitzenden, drei Stellvertretern und dem Schatzmeister. Von den drei Vorsitzenden und ihren drei Stellvertretern soll je einer dem evangelischen, dem katholischen und dem jüdischen Glaubensbekenntnis angehören.

Der Vorstand kann drei Mitglieder in den Vorstand kooptieren.

Der Verein wird von drei Vorstandsmitgliedern vertreten.

§ 19
Der Vorstand wird in Einzelwahl von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§20
Der Vorstand beruft zu seiner Unterstützung aus dem Kreis der Mitglieder Arbeitsausschüsse, die sich mit gesellschaftlichen, religiösen und pädagogischen Themen im Rahmen der Ziele der Gesellschaft befassen. Die Ausschüsse wählen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte, der möglichst dem Kuratorium angehören soll. Die Vorsitzenden der Ausschüsse bedürfen der Bestätigung des Vorstandes, dem sie für ihre Arbeit verantwortlich sind. Im Einvernehmen mit dem Vorstand hat jeder Ausschuß das Recht, Mitarbeiter – gegebenenfalls auch Nichtmitglieder – zur Durchführung der ihm gestellten Aufgaben heranzuziehen.

§21
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

 

EINNAHMEN DER GESELLSCHAFT UND GESCHÄFTSJAHR

§22
Die Einnahmen der Gesellschaft bestehen aus den Beiträgen der Mitglieder, aus Spenden, aus Zuschüssen und zweckgebundenen Zuwendungen.

§23
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

MITGLIEDSCHAFT IM DEUTSCHEN KOORDINIERUNGSRAT DER GESELLSCHAFTEN FÜR CHRISTLICH-JÜDISCHE ZUSAMMENARBEIT E.V.

§24
Die Gesellschaft gehört der Dachorganisation „Deutscher KoordinierungsRat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e. V.“ an.

§25
Im Koordinierungsrat wird die Gesellschaft durch ihre drei Vorsitzenden vertreten.

 

AUFLÖSUNG DER GESELLSCHAFT

§26
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das gesamte Vereinsvermögen an den Deutschen Koordinierungsrat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Frankfurt e.V., Otto-Weiss-Str. 2, 61231 Bad Nauheim als Dachorganisation. Das Vermögen ist unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden.

 

SCHLUSSBESTIMMUNG

§27
Der Vorstand wird ermächtigt, etwaige Änderungen der Satzung, die das Registergericht oder das zuständige Finanzamt für notwendig erachten, ohne nochmalige Einberufung der Mitgliederversammlung vorzunehmen.

Aktuelle Veranstaltungen

22. Januar, 2025
22. January, 2025
19:00 - 21:00

Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, Breitscheidplatz, Berlin

“Die Verscheuchte” Musikalische Lesung zum 80. Todestag von Else Lasker-Schüler Else Lasker Schüler, die deutsch-jüdische Dichterin ist eine herausragende Vertreterin der expressionistischen Literatur im zwanzigsten Jahrhundert. Sie wurde 1869 in Wuppertal geboren und starb einsam und verarmt 1945 in Jerusalem, wo sie zuletzt im Exil lebte. Ihre lyrischen Texte, welche Liebe, Einsamkeit und Exil thematisieren, […]

23. Januar, 2025
18:00 - 20:00
23. January, 2025
18:00 - 20:00

Ökumenisches Gedenkzentrum Plötzensee e.V., Heckerdamm, Berlin

Einladung PlöTage 2025 “Der Mensch lebt nur echt und gesund im Dialog.” Dies schrieb Pater Alfred Delp vor 80 Jahren im Gefängnis Berlin-Tegel in einer Meditation für das Weihnachtsfest 1944. Wenige Wochen später, am 2. Februar 1945, wurde er in Plötzensee ermordet – wenige Tage nach seinem Weggefährten Helmut James von Moltke. Den beiden und […]

25. Januar, 2025
19:00 - 21:00
25. January, 2025
19:00 - 21:00

Musik und Leben des Jazzmusikers und KZ-Überlebenden Mit einer musikalischen Biografie erinnern wir zum 80. Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau an den Jazzmusiker und Überlebenden Coco Schumann (1924–2018). Dazu stellt Alexander Kranich mit dem Kranich Kollektiv sein Album “Tribute To Coco Schumann” vor, für das er Kompositionen Schumanns rekonstruiert hat. Programm und […]

26. Januar, 2025
26. January, 2025
18:00 - 20:00

Gottesdienst und Konzert Zur Gedenkveranstaltung lädt die Akademie gemeinsam mit dem Berliner Dom, dem Landesrat deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg, dem Zentralrat deutscher Sinti und Roma und dem Netzwerk Sinti Roma Kirchen ein. Das Konzert findet in Kooperation mit dem Collegium Hungaricum Berlin statt. Sehr geehrte Damen und Herren, bis zu einer halben Million Sinti* […]

27. Januar, 2025
27. January, 2025
10:00 - 11:00

Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust „Wie kann die Schoah noch erzählt werden, wenn die Zeitzeugen schwinden?“ Am Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erinnern wir an diese und beleuchten heutige Formen und Möglichkeiten des Gedenkens und Mahnens. Termine und Öffnungszeiten Montag, 27.1.2025, 10:00 – 11:00 Uhr „Leierkastenspielerin vor […]

27. Januar, 2025
27. January, 2025
8:00 - 18:00

Andachten und Aktionen zum Holocaust-Gedenktag https://www.berlin-evangelisch.de/b/holocaustgedenktag

27. Januar, 2025

20:00 - 22:00
27. January, 2025
20:00 - 22:00

Gestern zwar, doch nicht vergangen Uraufführung der inszenierten Lesung Eine jüdische Shoah-Überlebende trifft im Argentinien der 1960er Jahre ungewollt auf einen straffrei entkommenen Nazi-Täter und ist gezwungen, sich mit dessen fortdauerndem Machtmissbrauch auseinanderzusetzen. Anlässlich des 80. Jahrestages der Befreiung des NS-Vernichtungslagers Auschwitz zeigt Alexander Pfeuffers neues Stück, wie die Traumata der Verfolgten fortbestehen – genauso […]

27. Januar, 2025
27. January, 2025
18:00 - 19:00

Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, Breitscheidplatz, Berlin

Bischof Dr. Christian Stäblein Pfarrerin Dr. Sarah-Magdalena Kingreen Levan Zautashvili, Orgel Vor 80 Jahren, am 27. Januar 1945 wurde das Vernichtungslager Auschwitz von sowjetischen Soldaten befreit. Was sie dort entdecken mussten, lässt der Welt, lässt uns noch heute den Atem stocken. Mehr als eine Million Menschen waren allein in Auschwitz zwischen März 1942 und November […]

27. Januar, 2025
27. January, 2025
18:00 - 21:00

Das Zentrum für Antisemitismusforschung an der TU Berlin lädt ein zum Vortrag Sinti und Roma, Juden und der Holocaust Von Ari Joskowicz (Vanderbilt University) 27. Januar 2025, 18 Uhr (c.t.) Raum: H 3005 im Hauptgebäude der TU Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin Über den Vortrag: Die Nationalsozialisten ermordeten sowohl Juden als auch […]

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Aufzeichnung der Rabbiner-Brandt-Vorlesung 2024
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#50Tagelaut - Zusammen sind wir stark! Beatrice Loeb und Dr. Jessica Schmidt-Weil